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   BVerfG, 28.04.2023 - 2 BvR 924/21   

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BVerfG, 28.04.2023 - 2 BvR 924/21 (https://dejure.org/2023,12862)
BVerfG, Entscheidung vom 28.04.2023 - 2 BvR 924/21 (https://dejure.org/2023,12862)
BVerfG, Entscheidung vom 28. April 2023 - 2 BvR 924/21 (https://dejure.org/2023,12862)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 280 Abs 2 BGB, § 286 BGB, ZPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess - Zur Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten - Gegenstandswertfestsetzung

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde wegen eines klageabweisenden Urteils über die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten; Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch Nichteinfangen einer Stellungnahme der Beschwerdeführerin

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess - Zur Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten - Gegenstandswertfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde wegen eines klageabweisenden Urteils über die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten; Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch Nichteinfangen einer Stellungnahme der Beschwerdeführerin

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess - Zur Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten - Gegenstandswertfestsetzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Relevantem Rechtsprechungshinweis ist nachzugehen!

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen fehlender Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BGH bei Verneinung der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör - oder: "Inkassokosten gibt es bei uns nicht!"

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Relevantem Rechtsprechungshinweis ist nachzugehen! (IBR 2023, 435)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 2106
  • WM 2023, 1270
  • WM 2023
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 17.09.2015 - IX ZR 280/14

    Verzugsschadensersatz: Ersatzfähige Rechtsanwaltskosten für Mahnschreiben

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2023 - 2 BvR 924/21
    c) Die Beschwerdeführerin nahm mit Schriftsatz vom 8. Mai 2020 zu den gerichtlichen Hinweisen Stellung und bat das Gericht unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. September 2015 - IX ZR 280/14 -, seine Rechtsauffassung noch einmal zu überprüfen.

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 17. September 2015 - IX ZR 280/14 -) könne zur Geltendmachung einer Forderung gegen den sich im Zahlungsverzug befindenden Schuldner auch in rechtlich einfach gelagerten Fällen ein umfassendes außergerichtliches Inkassomandat mit der Folge erteilt werden, dass der Gläubiger die Erstattung der (in jenem Fall anwaltlichen) Inkassokosten als Verzugsschaden verlangen könne.

    Der Bundesgerichtshof habe in der - von der Beschwerdeführerin zitierten - Entscheidung vom 17. September 2015 - IX ZR 280/14 - ein Regel-Ausnahme-Verhältnis dergestalt aufgestellt, dass auch in einfach gelagerten Fällen die Einschaltung eines Rechtsdienstleisters regelmäßig erforderlich und zweckmäßig sei.

    Die Ausführungen des Amtsgerichts zur Erstattungsfähigkeit der geltend gemachten Inkassokosten lassen jegliche Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. September 2015 - IX ZR 280/14 - vermissen, auf die sich die Beschwerdeführerin mehrfach ausdrücklich berufen und deren Erwägungen sich die Beschwerdeführerin zu eigen gemacht hatte.

    Insbesondere kann sich der Versuch einer außergerichtlichen Erledigung unter Zuhilfenahme des Rechtsanwalts anbieten, wenn der Schuldner bislang gar nicht reagiert hat (BGH, Urteil vom 17. September 2015 - IX ZR 280/14 -, juris, Rn. 9, 11).

    Denn der Bundesgerichtshof führt aus, der Gläubiger könne seinem Erfüllungsverlangen durch Einschaltung eines Rechtsanwalts Nachdruck verleihen (BGH, Urteil vom 17. September 2015 - IX ZR 280/14 -, juris, Rn. 9).

    d) Durch den Anhörungsrügebeschluss vom 19. April 2021 wurde die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG nicht geheilt, da sich das Gericht auch in dieser Entscheidung in keiner Weise mit der von der Beschwerdeführerin in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. September 2015 - IX ZR 280/14 - auseinandergesetzt hat.

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2023 - 2 BvR 924/21
    Da dies nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 64, 135 ; 65, 227 ; 86, 133 ; stRspr).

    Wenn aber ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozessausgang eindeutig von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu erwägen (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2023 - 2 BvR 924/21
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör bedeutet auch, dass das entscheidende Gericht die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muss (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 96, 205 ; stRspr).

    Nur dann, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass ein Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist, ist Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BVerfGE 25, 137 ; 85, 386 ; 96, 205 ; stRspr).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2023 - 2 BvR 924/21
    Der Einzelne soll nicht nur Objekt der richterlichen Entscheidung sein, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um als Subjekt Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 107, 395 m.w.N.).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2023 - 2 BvR 924/21
    Da dies nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 64, 135 ; 65, 227 ; 86, 133 ; stRspr).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2023 - 2 BvR 924/21
    Der Einzelne soll nicht nur Objekt der richterlichen Entscheidung sein, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um als Subjekt Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 107, 395 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2023 - 2 BvR 924/21
    Wird die angegriffene Entscheidung aufgehoben und das Verfahren an das Amtsgericht zurückverwiesen, ist der die Anhörungsrüge zurückweisende Beschluss gegenstandslos (vgl. BVerfGK 19, 377 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2017 - 2 BvR 977/16 -, Rn. 12).
  • BVerfG, 28.05.2019 - 1 BvR 2006/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen willkürlicher Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2023 - 2 BvR 924/21
    Insbesondere kann offen bleiben, ob die Entscheidung angesichts der Tatsache, dass das Amtsgericht die Nichtzulassung der Berufung allein unter Verweis auf übereinstimmende Rechtsprechung des übergeordneten Landgerichts begründet hat, ohne auch divergierende Rechtsprechung anderer Gerichte in den Blick zu nehmen und sich insbesondere mit der von der Beschwerdeführerin in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs auseinanderzusetzen, auch gegen Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verstößt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Mai 2019 - 1 BvR 2006/16, 1 BvR 2029/16 -, Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1304/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen ärztlichen Honoraranspruch

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2023 - 2 BvR 924/21
    Davor schützt Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juni 1992 - 1 BvR 600/92 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2016 - 1 BvR 1304/13 -, Rn. 23).
  • BVerfG, 02.03.2017 - 2 BvR 977/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend eine unterlassene Durchführung der

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2023 - 2 BvR 924/21
    Wird die angegriffene Entscheidung aufgehoben und das Verfahren an das Amtsgericht zurückverwiesen, ist der die Anhörungsrüge zurückweisende Beschluss gegenstandslos (vgl. BVerfGK 19, 377 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2017 - 2 BvR 977/16 -, Rn. 12).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

  • BVerfG, 26.05.2020 - 2 BvR 1762/16

    Nichtzulassung der Berufung trotz Abweichens von höchstrichterlicher

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
  • BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 600/92

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Schweigen der Urteilsgründe

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

  • BGH, 06.10.2010 - VIII ZR 271/09

    Zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Kündigung durch einen gewerblichen

  • BGH, 06.11.1979 - VI ZR 254/77

    Fangprämie - §§ 823 Abs. 1, 249 BGB, Bearbeitungskosten, Schutzzweck der

  • BVerfG, 07.09.2011 - 1 BvR 1012/11

    Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

  • BVerfG, 14.11.2012 - 1 BvR 3238/08

    Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)

  • OLG Bremen, 09.03.2012 - 2 U 98/11

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Inkassobüros

  • AG Brandenburg, 26.02.2024 - 30 C 221/23

    Abwehr unberechtigter Forderung - Ersatz der anfallenden Rechtsanwaltsgebühren

    Bei einem vermeintlichen Zahlungsverzug, ist insofern aber selbst in rechtlich einfach gelagerten Fällen die Beauftragung eines Rechtsanwalts ggf. als zweckmäßig und erforderlich anzusehen (BVerfG, Beschluss vom 28.04.2023, Az.: 2 BvR 924/21; BGH, Urteil vom 17.09.2015, Az.: IX ZR 280/14).
  • OLG München, 09.08.2023 - 27 U 699/23

    Bemessung des Differenzschadens nach Kauf eines mit einer unzulässigen

    Der Senat hat das Vorbringen des Klägers zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen (vgl. BVerfG, NJW 2023, 1803 Rn. 18 BGH, NZG 2022, 1255 Rn. 8; BayObLG, Beschluss vom 16.02.2022 - 101 Sch 60/21, BeckRS 2022, 2046 Rn. 50) und - soweit das Vorbingen zentrale Frage des Verfahrens betrifft - in den Gründen des Hinweisbeschlusses beschieden (vgl. BVerfG, NJW 2023, 2106 Rn. 33; BGH, NZBau 2023, 224 Rn. 11).

    Soweit der Kläger der rechtlichen Einschätzung des Senats im Hinweisbeschluss vom 21.04.2023 mit rechtlichen Ausführungen entgegentreten ist (vgl. BGH, ZfBR 2022, 356 Rn. 7 ff.; BGH, NJW-RR 2021, 1507 Rn. 12 ff.; BGH, NJW 2020, 1740 Rn. 16), ist unter Berücksichtigung des Umstands, dass es nicht erforderlich ist, alle Einzelpunkte des Parteivortrags in den Gründen einer Entscheidung auch ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfG, NJW 2023, 2106 Rn. 33; BVerfG, NJW 2023, 1803 Rn. 19; BGH, NJW 2023, 2042 Rn. 17), deshalb lediglich ergänzend auszuführen wie folgt:.

  • VGH Bayern, 12.12.2023 - 24 ZB 23.30809

    Zum Grundsatz der Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung

    Nur wenn besondere Umstände den eindeutigen Schluss zulassen, dass es die Ausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat, wird der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BVerfG, B.v. 28.4.2023 - 2 BvR 924/21 - juris Rn. 31 f. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.06.2023 - 24 ZB 23.30260

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung (Einzelfall -Asyl)

    Um dennoch einen entsprechenden Verstoß feststellen zu können, müssen im Einzelfall besondere Umstände dargelegt werden, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfG, B.v. 12.12.2007 - 1 BvR 61/05 - juris Rn. 10; BVerfG, B.v. 28.4.2023 - 2 BvR 924/21 - Rn. 31 ff.).
  • VGH Bayern, 02.08.2023 - 24 ZB 23.1119

    Keine Zulassung der Berufung - Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen

    Ein solcher Ausnahmefall kann vorliegen, wenn etwa ein bestimmter Vortrag den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozessausgang eindeutig von entscheidender Bedeutung ist, aber im Urteil keine Erwähnung findet (vgl. BVerfG, B.v. 28.4.2023 - 2 BvR 924/21 - juris Rn. 31).
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